Warten auf das CSRD-Gesetz...
Auf Unternehmen rollen neue Berichts-Pflichten zu. Sie sollen künftig sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten.
Das will die EU mit ihrer neuen Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) (siehe VR5/2024). Bis 6. Juli 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Artikel 1 bis 3 der CSRD-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Doch Deutschland kommt beim CSRD-Gesetz nicht in die Puschen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat zwar dazu im März einen Referentenentwurf vorgelegt. Doch es gibt nach wie vor keinen Kabinettsbeschluss (Stand der Red. 3. Juni 2024), der bekanntlich im Anschluss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Mehr dazu auf Seite 8. Bis zum 6. Juli wird das neue Gesetz wohl kaum kommen. Sprich: Die Betriebe haben beim Thema CSRD null Planungssicherheit.
Andererseits, auch das gehört zur Wahrheit, wurden in den letzten zwei Jahren etliche Gesetze mit heißer Nadel gestrickt und weisen daher laut Experten handwerkliche Fehler auf. Beispiele…