Hannover. Nach der Abweisung der Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil gegen den Bund geht die gerichtliche Auseinandersetzung in die nächste Runde. A1 mobil habe beim Oberlandesgericht Celle Berufung eingelegt, sagte Geschäftsführer Ralf Schmitz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit erarbeiteten die Anwälte den Schriftsatz zur Begründung, diese müsse im Dezember vorliegen. Die Finanzierung des Autobahnbetreibers sei vorerst gesichert: Ein Stillhalteabkommen mit den Gläubigerbanken verhindert die Insolvenz von A1 mobil. Dies gelte bis Ende 2021.
A1 mobil hatte die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Land Niedersachsen - auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Das Konsortium, das aus Mitteln der Lkw-Maut bezahlt wird, hatte in der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich weniger eingenommen, weil in der Zeit das Verkehrsaufkommen gesunken war. Anfang September hatte das Landgericht Hannover die Klage abgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen - also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen auch geringer ausfallen kann als erwartet, hieß es zur Begründung.
Schmitz betonte: „Ich gehe davon aus, dass wir auf einem guten Weg sind.” Im Schlichtungsverfahren sei der Betreibergesellschaft zuvor Recht gegeben worden. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. (dpa)