München. Nach den Warnstreiks beim Bodenpersonal am Münchner Flughafen drohen den Teilnehmern Konsequenzen. Man behalte sich sowohl arbeitsrechtliche Schritte gegen die Streikenden als auch Schadenersatzansprüche gegen die Gewerkschaft ver.di vor, erklärte die Flughafen München GmbH am Freitag. Dabei berief sich das Unternehmen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München, das die Aktionen für unzulässig erklärte und weitere Warnstreiks verbot. Damit wurde einem Antrag des Flughafens auf Einstweilige Verfügung stattgegeben. Hintergrund ist ein mehrstündiger Warnstreik von Beschäftigten des Bodenpersonals vor wenigen Tagen, mit dem sie gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert hatten. Die Gewerkschaft kündigte Widerstand gegen die Entscheidung des Gerichts an. Das Arbeitsgericht sei der Meinung, dass die Forderungen von ver.di nicht zum Gegenstand eines Arbeitskampfes gemacht werden könnten, weil der geltende Flächentarifvertrag noch bis Ende 2009 laufe, erklärte ver.di. Die Forderungen könnten aber nur über einen Tarifvertrag durchgesetzt werden, und Tarifverträge könnten auch mit dem Mittel des Warnstreiks erzwungen werden, sagte Frank Riegler von ver.di laut Mitteilung. „Wir werden alle rechtlichen Maßnahmen nutzen, um diese Entscheidung vom Tisch zu bringen.“ Die Flughafen-Geschäftsleitung habe betriebsintern mit der fristlosen Entlassung der rund 300 Streikenden gedroht, erklärte ver.di. Dies sei „ein klarer Rechtsverstoß“. Der Konflikt über die Zukunft der 1900 Beschäftigten im Bodenverkehrsdienst sei von der Geschäftsleitung damit weiter verschärft worden. Ein Flughafen- Sprecher äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Nach Darstellung von ver.di hatte das Unternehmen vor Gericht erklärt, dass durch die Arbeitsniederlegungen Kosten in Höhe von mindestens 400.000 Euro entstanden seien. Ver.di hatte den Warnstreikaufruf damit begründet, dass die Beschäftigten seit längerem über eine extreme gesundheitliche Belastung und zunehmenden Stress klagten. Die Gewerkschaft fordert unter anderem zusätzliche freie Tage für Nachtarbeit und bezahlte Arbeitspausen. Außerdem befürchtet sie den Wegfall einer München- Zulage von 80 Euro. (dpa)
München: Gericht verbietet Warnstreiks am Flughafen
Flughafenbetreiber droht Streikenden mit Konsequenzen / Gewerkschaft kündigt Widerstand an