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Lieferkettengesetz: BAFA gibt Fragenkatalog für Berichtspflichten heraus

19.10.2022 11:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Über die Beantwortung eines Fragenkatalogs in einem Online-Portal des Bundesamtes sollen Unternehmen den Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz generieren können (Symbolbild)
© Foto: www.istock.com/Yuri_Arcurs

Das soll betroffenen Unternehmen schon einmal ermöglichen, zu prüfen, wie sie ihrer Berichtspflicht nachkommen können.

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat den Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG ) veröffentlicht. Unternehmen können die Fragen über ein Merkblatt zum Fragenkatalog einsehen, den das Amt auf seiner Webseite eingestellt hat. Hier finden Unternehmen auch Informationen zur Berichtspflicht. Das BAFA plant, Anfang 2023 eine Online-Eingabemaske zu launchen, in der die Berichtsfragen zu beantworten sind.

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser entsteht aus den gegebenen Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar 2023 soll ein elektronisches Portal für die Berichte starten, so das BAFA.

„Wir verstehen uns als Partner aller Unternehmen, die die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen wollen“, so Torsten Safarik, Präsident des BAFA. Der Fragenkatalog orientiere sich an der im Gesetz angelegten Bemühenspflicht.

Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene sowie sowie Multiple Choice Fragen. Beantworten die Unternehmen den Fragebogen und veröffentlichen den daraus entstehenden Bericht auf ihrer Webpräsenz, so kommen sie ihrer Berichtspflicht nach, erklärt das Amt.

Mit dem Merkblatt hat das Bundesamt den Fragebogen vorab veröffentlicht. Das ermögliche den Unternehmen, sich mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinanderzusetzen, so das BAFA. Sie könnten so überprüfen, ob sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob sie noch weitergehende vorbereitende Maßnahmen treffen müssen.

Hier ist das „Merkblatt – Fragenkatalog zur Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 LkSG“ auf der Seite des BAFA als PDF herunterladbar.

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