Berlin. Das neue Lieferkettengesetz kann doch noch vor der politischen Sommerpause beschlossen werden. Das gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) diese Woche bekannt. Vier Monate vor der Bundestagswahl hätte die große Koalition ihren Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beilegen können.
Mit dem Gesetz sollen deutsche Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung genommen, was Menschenrecht und Umweltstandards in ihren Lieferketten angeht. Deutsche Firmen, die ihre Waren in der ganzen Welt produzieren lassen, müssen damit stärker auf die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Land achten.
Firmen in der Verantwortung
So steht im neuenLieferkettengesetz, dass jedes Unternehmen zukünftig für Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung während der Produktion ihrer Waren verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese verhindert oder eingedämmt werden. Dies soll für gesamte Lieferketten gelten, eben auch international. Bei Nichteinhaltung oder Missständen drohen künftig Bußgelder.
Damit sich die Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Lieferkettengesetz vom 1. Januar 2023 an gelten. Betroffen sind vorerst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, allerdings soll sich dies bald ändern, denn von 2024 an gilt das Gsetz auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sollen nicht betroffen sein. (ste)