Brüssel. Die Europäische Kommission hat am 2. April die Verordnung (EG) Nr. 273/2009 gebilligt, die einen Übergangszeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 vorsieht, während der Wirtschaftsbeteiligte summarische Vorab-Eingangs- und Ausgangsanmeldungen für Waren in elektronischer Form abgeben können, aber nicht müssen. Aufgrund der Komplexität der Verfahren zur Einführung summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen in elektronischer Form hätten sich bei der Umsetzung unerwartete Verzögerungen ergeben, so dass nicht alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sein werden, ab dem 1. Juli 2009 für diese Zwecke die Informationstechnologie und Datennetze zu nutzen. Ursprünglich hätten im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative ab dem 1. Juli 2009 alle in die EU eingehenden beziehungsweise aus der EU ausgehenden Waren elektronisch vorab angemeldet werden müssen, so der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Der Verband betont jedoch ausdrücklich, dass die obligatorische Anmeldung von Warenausfuhren via Atlas-Ausfuhr (AES) nach wie vor ab dem 1. Juli 2009 gilt. (kap)
Längerer Übergangszeitraum für elektronische Vorab-Zollerklärungen
Die Pflicht zur elektronischen Vorabanmeldung bei Im- und Export verschiebt sich auf Januar 2011