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A45-Sperrung: Betroffene Unternehmen erhalten Hilfe

13.06.2022 13:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Rahmedebrücke A45
Bei der NRW-Bank können Unternehmen und Speditionen jetzt einen besonderen Kredit aufnehmen, wenn sie von der Sperrung der Rahmedebrücke betroffen sind
© Foto: picture alliance/dpa | Kay-Helge Hercher

Die Sperrung der Rahmede-Talbrücke an der A45 trifft nicht nur die direkten Anrainer, sondern auch Unternehmen und Speditionen aus dem Oberbergischen Kreis. Deshalb können diese Unternehmen jetzt einen besonderen Hilfskredit der NRW.Bank beantragen.

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Unternehmen aus dem Oberbergischen Kreis, die erheblich von der Sperrung der Rahmede-Talbrücke betroffen sind, können ab sofort einen Hilfskredit der NRW-Bank beantragen. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat den Oberbergischen Kreis in das entsprechende Fördergebiet aufgenommen. Dies hatten in den vergangenen Wochen die Beratende Versammlung Oberberg der IHK Köln und der Oberbergische Kreis gefordert.

20 Prozent Nachlass 

Mit dem Förderkredit sollen Unternehmen Mehrkosten oder Umsatzausfälle durch die Autobahnsperrung abfedern können. Ein Vorteil des Förderkredits ist, dass bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass gewährt werden können – also unter Umständen nur 80 Prozent der Kreditsumme zurückgezahlt werden müssen. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Förderkredit auch für Unternehmen aus Oberberg zugänglich gemacht hat“, sagt Landrat Jochen Hagt. Er findet „es gut und in der Sache richtig, dass Nachteile durch die Autobahnsperrung ausgeglichen werden“. Michael Sallmann, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Oberberg der IHK Köln, ergänzt: „Wir wissen durch eine IHK-Umfrage, dass viele Unternehmen im Oberbergischen Kreis direkt oder indirekt unter der A 45-Sperrung leiden – sei es, weil Anlieferungen wegen längerer Transportwege teurer geworden sind oder sogar Kunden im Ruhrgebiet nicht mehr wirtschaftlich beliefert werden können.“

Unternehmen, die von der A45-Sperrung stark betroffen sind, können sich >>hier<< über die Förderbedingungen für die Kreditvariante A45 informieren und das Antragsformular herunterladen. Die im Antragsverfahren vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung bieten die IHK-Geschäftsstelle Oberberg in Gummersbach (für Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsbranchen) und die Handwerkskammer zu Köln (für Handwerksbetriebe aus Oberberg) an.

>>>Informationen zum Antragsverfahren und der Plausibilitätsprüfung finden Unternehmen hier. (ste)

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