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Kabinett beschließt Reform des Güterkraftverkehrsgesetzes

31.07.2024 07:17 Uhr | Lesezeit: 5 min
Nachts herrscht ein Fahrverbot für Lkw am Brenner
Eine der Änderungen, die die Bundesregierung mit der anstehenden Reform des GüKG umsetzen möchte: Nach einer Übergangsfrist wird es keine nationalen Unternehmens-Erlaubnisse für den Betrieb von gewerblichem Güterkraftverkehr mehr geben (Symbolbild)
© Foto: m.mphoto/ AdobeStock

Es gab noch ein paar Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Nach der Sommerpause geht es für den Gesetzentwurf in den Bundestag und Bundesrat. Ein Überblick über wesentliche geplante Inhalte.

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Die Bundesregierung hat am 24. Juli die Reform des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit den Änderungen sollen verschiedene Anforderungen des EU-Mobilitätspakets umgesetzt werden. Im Vergleich zum Referentenentwurf kam es im Regierungsentwurf noch zu einigen Änderungen.

Im Vergleich zum am 8. Januar veröffentlichen Referentenentwurf habe es vor allem Änderungen im Zusammenhang mit der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik gegeben, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMDV) auf Anfrage der VerkehrsRundschau mit. Das Ministerium veröffentlichte den Regierungsentwurf am 30. Juli hier auf seiner Webseite.

Inhaltlich relevant sei die Beibehaltung der Anhörungspflicht der Verbände in Paragraf 3 GüKG, sowie die Streichung der Bruttomasse und des Kennzeichens als Pflichtangabe im Begleitpapier (Paragraf 7), so das BMDV. Die…

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