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Betriebsbedingte Kündigung: Was Sie beachten müssen

04.07.2024 11:08 Uhr
Hand am Laptop mit Männchen drauf
Werden betriebsbedingt nur einzelne Abteilungen geschlossen, müssen Betriebe eine Sozialauswahl nach einem Punktesystem durchführen
© Foto: Spear/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Unternehmen in finanzieller Schieflage entlassen oft Beschäftigte, um Kosten zu sparen. Die gesetzlichen Hürden für solche Kündigungen sind jedoch hoch.

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17.814 Unternehmen meldeten 2023 Insolvenz an. Gut ein Fünftel mehr als im Vorjahr. 2024 könnten die Zahlen erneut steigen, vermuten Experten. Hohe Energiepreise, gestiegene Zinsen und Preisdruck machen auch vielen Transport- und Logistikfirmen zu schaffen. Manche entlassen Mitarbeiter, um Kosten zu senken.

Doch wer Beschäftigte betriebsbedingt kündigt, braucht stichhaltige Gründe und muss vorher prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Fallen mehrere Stellen weg, sind Unternehmen verpflichtet, eine Sozialauswahl zu treffen.

"Für Arbeitgeber ist das ein Minenfeld", sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Machen sie Fehler, können Mitarbeiter gegen ihre Kündigung klagen - oft mit Erfolg. Damit dies nicht passiert, müssen Betriebe einiges beachten.

Für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Angestellten ist es einfach, Mitarbeiter zu entlassen. Sie dürfen Arbeitsverhältnisse…

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