Hamburg. Der Prozess gegen somalische Piraten vor dem Hamburger Landgericht bleibt öffentlich. Das hat die Kammer am zweiten Verhandlungstag entschieden. Das Gericht wies damit die Anträge von drei Verteidigern ab, die zum Auftakt des ersten Piraten-Prozesses in der Geschichte der Bundesrepublik den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatten. Die Medien hätten seinen Mandanten "identifiziert und bloßgestellt", sagte Verteidiger Andreas Thiel am Mittwoch. Zudem seien nach Anklageschrift ein Jugendlicher und zwei Heranwachsende unter den mutmaßlichen Piraten.
Das internationale Informationsinteresse müsse aber höher gewertet werden, sagte der Vorsitzende Bernd Steinmetz. "Der Prozess wird in einer Zeit geführt, in der zunehmend national und international über Piraterie diskutiert wird." Zudem seien schon vor der Hauptverhandlung Bilder und Namen der Angeklagten veröffentlicht worden.
Am Mittwoch wollte sich zunächst keiner der mutmaßlichen Piraten zu den Tatvorwürfen vor Gericht äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt seien aber mindestens drei Männer bereit, zu der Anklage Stellung zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die "Taipan" am Ostermontag (5. April) geentert und vier Stunden in ihrer Gewalt gehalten zu haben.
Laut Anklage hatten die schwer bewaffneten Männer das Schiff rund 530 Seemeilen vor der Küste Somalias überfallen. Die 15-köpfige Besatzung konnte sich in einen Sicherheitsraum retten. Sie wurde von einem niederländischen Marinekommando befreit, das die Piraten an Bord festnahm. Verletzt wurde bei der Aktion niemand. Im Juni waren die Somalier von den Niederlanden an Deutschland ausgeliefert worden und sitzen derzeit in Hamburg in Untersuchungshaft.
Nach Ansicht seines Verteidigers ist zumindest der 17-jährige Angeklagte zu Unrecht inhaftiert. Er forderte, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben. "Wir denken nicht, dass eine Schwere der Schuld und eine schädliche Neigung bei unserem Mandanten vorliegt", sagt der Anwalt. Der nach eigenen Angaben 16-Jährige habe nie gelernt, zwischen Recht und Unrecht zu unterschieden und könne daher auch nicht nach unseren westlichen Maßstäben verurteilt werden. Mit vier Jahren habe der junge Mann seine Eltern verloren, war nach seinem zehnten Lebensjahr ganz auf sich gestellt. Eine Schule habe er nie besucht. "Er wusste am Morgen nicht, ob er am Abend noch leben und etwas im Magen haben wird."
Für den nächsten Verhandlungstag am 8. Dezember räumte das Gericht der Altersfrage um einen Angeklagten Vorrang ein. Zum Prozessauftakt hatte der auf 18 Jahre eingestufte Angeklagte angegeben, erst 13 Jahre alt zu sein - damit wäre er nicht strafmündig. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für älter und stützt sich dabei auf Gutachten. Die Sachverständigen sollen dazu am nächsten Verhandlungstag aussagen. Die beiden Verteidiger des jungen Mannes kündigten an, einen Antrag auf Befangenheit bei allen drei Gutachtern zu stellen. (dpa)