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Gericht untersagt IHK Werbung für Stuttgart 21

08.04.2011 16:25 Uhr
Gericht untersagt IHK Werbung für Stuttgart 21
© Foto: imago/Reiner Zensen

IHK-Plakatwerbung für Stuttgart 21 rechtswidrig: Kammer muss Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft vertreten

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Stuttgart. Die Plakatwerbung der IHK Region Stuttgart für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Die Kammer sei als Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts dazu angehalten, bei ihren Äußerungen ein höchstmögliches Maß an Objektivität zu gewährleisten, begründete das Gericht am Freitag seine Entscheidung. Da der Bau des milliardenschweren Bahnprojektes auch innerhalb der IHK kontrovers diskutiert wurde, sei die Kammer diesem Grundsatz nicht gerecht geworden.

Eine Mitgliedsfirma der Stuttgarter IHK hatte wegen der Aktion pro Stuttgart 21 eine Klage eingereicht. Als Begründung wurde erklärt, mit der Plakatierung habe die IHK nicht die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft vertreten. Auf dem IHK-Plakat stand: „S21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt." Das Verwaltungsgericht hat keine Berufung zugelassen.

Die Kammer beharrte auch nach der Gerichtsentscheidung darauf, eine klare Position zu Stuttgart 21 äußern zu dürfen. Gerade bei strittigen Themen müsse auch weiter die Möglichkeit bestehen, die Haltung der Wirtschaft deutlich zu machen. Bisher habe auch jede politische Partei Wert auf die Meinung der Kammern gelegt und den Rat gerne in Anspruch genommen.

Die IHK prüfe nun, in der nächst höheren Instanz Recht zu bekommen, sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Entscheidend für diesen Schritt werde die Begründung des Gerichts sein. „Aber so lange, bis das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt das Banner hängen", betonte Richter. (dpa) 

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