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Geldstrafen wegen Schwarzarbeit bei Münchner Spedition

19.11.2019 16:37 Uhr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Der Zoll kontrolliert Unternehmen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche immer wieder auf Schwarzarbeit (Symbolfoto)
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Das Hauptzollamt in der bayerischen Landeshauptstadt hat Sozialversicherungsbetrug und Scheinselbstständigkeit bei einer Münchner Spedition aufgedeckt und diese Verstöße geahndet.

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München. Das Hauptzollamt München hat Schwarzarbeit bei einer Münchner Spedition aufgedeckt. Arbeitnehmer waren nicht zur Sozialversicherung gemeldet oder als Scheinselbstständige beschäftigt. Zudem wurde teilweise nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, der seit 2019 bei 9,19 Euro pro Stunde liegt. Den Namen des Unternehmens wollte die Zollverwaltung nicht nennen.

Dadurch sollten laut dem Hauptzollamt München insbesondere illegale Wettbewerbsvorteile gegenüber rechtmäßig handelnden Unternehmen erzielt werden. Aufgrund der Verstöße drohen strenge Sanktionen. Laut Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, werden den Geschäftsführern nun Geldstrafen im mittleren fünfstelligen Bereich auferlegt.

Schwarzarbeit wird gegenüber Arbeitgebern mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Zudem müssen die Unternehmen die Sozialabgaben – also die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – mit erheblichen Säumniszuschlägen nachzahlen. (ag)

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