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Energiepreisbremsen: Was ist geplant und wie wird es umgesetzt?

23.11.2022 15:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
Symbolbild Energiepreise Gas Tanken Strom
Die Energiepreisbremsen sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen untersützen
© Foto: iStock/gopixa

Die Bundesregierung will die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Nach der Energiepreispauschale für alle Arbeitnehmer kommt im Dezember eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme folgen 2023.

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Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat auch in Deutschland für stark gestiegene Energiepreise gesorgt. Die Bundesregierung will die Folgen für Haushalte und Unternehmen mit Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Sie sollen ab März wirken - nach breiter Kritik ist eine Entlastung nun rückwirkend auch für Januar und Februar geplant. Dabei soll für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs ein Preisdeckel gelten. Das soll für den übrigen Verbrauch einen Anreiz zum Energiesparen geben. Doch wie genau soll das alles gehen? 

Wann kommen die nächsten Entlastungen bei den Verbrauchern an?

Im Dezember gibt es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieter weitergeben werden.

Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigem Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Wann kommen dann die Energiepreis-Bremsen?

Die Preisbremsen sollen zwar erst ab März gelten, rückwirkend sollen dann aber die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden. Die Pläne sehen ab März neue, niedrigere Abschläge vor, in denen die Preisbremsen berücksichtigt wurden. Beide Regelungen sollen bis Ende April 2024 gelten. Ein Kabinettsbeschluss wird in Kürze erwartet. Das entsprechende Gesetz muss dann noch durch Bundestag und Bundesrat, geplant ist das bis Mitte Dezember.

Wie funktioniert die Gas- und Fernwärme-Preisbremse?

Bei kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies soll die Verbraucher dazu bringen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.

Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart - auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. "Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch", hieß es aus der Regierung.

Auch Großverbraucher etwa aus der Industrie werden entlastet. Für sie gilt ein Garantiepreis von 7 Cent je Kilowattstunde, allerdings netto und nur für 70 Prozent der Verbrauchsmenge 2021. Bundesweit wird die "industrielle Gaspreisbremse" den Angaben zufolge für etwa 25.000 Unternehmen gelten. Die Preisbremse soll dabei auch für die stoffliche Nutzung des Gases gelten, etwa in der Chemieindustrie. Für Gaskraftwerke gilt die Regelung nicht.

Und wie funktioniert die Strompreisbremse?

Wie bei Gas und Fernwärme: 80 Prozent der kleineren Unternehmen werden gedeckelt, auf 40 Cent je Kilowattstunde. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken, wie es aus der Regierung hieß. Im Normalfall berechne sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbrauchte man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, falle für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden.

Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs. Um die Strompreisbremse und eine Dämpfung der Netzentgelte zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten, etwa von Ökostrom aus Wind und Sonne oder Atomstrom, teils abgeschöpft werden.

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