Bremerhaven. Die Ende letzter Woche von einigen Verladerverbänden präsentierten „Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB)“ sind einseitig zugunsten der Auftraggegber formuliert und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtskonform. Zu dieser Einschätzung kommt der Logistikrechtexperte Professor Thomas Wieske in einem Interview mit der VerkehrsRundschau.
„Es ist fraglich, ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Paragraph 307 BGB zulässig sind“, meint der Leiter des Instituts für Logistikrecht & Riskmanagement (ILRM) an der Hochschule Bremerhaven. Die Vertragsparteien müssten damit rechnen, dass im Streitfall Gerichte die sehr einseitigen DTLB-Bedingungen für unwirksam erklären, so der Rechtsexperte.
Höhere Transportkosten
Die Anwendung der DTLB führe nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern auch zu höheren Transportkosten, so Wieske weiter. „Es werden den Logistikdienstleistern viele Detailpflichten auferlegt, die bei Standardtransporten mittelständischer Verlader gar nicht relevant sind. Kommt der Spediteur diesen neuen Pflichten aber wirklich nach, werden sich die Transporte aufgrund höherer Kosten verteuern müssen“, sagt der Rechtsprofessor.
Wieske empfiehlt Verladern und Spediteuren, die DTLB nicht zu verwenden. Besser sei es, weiterhin die alten ADSP aus dem Jahr 2003 zu vereinbaren oder die VBGL, die vom Speditionsverband BGL veröffentlichen AGB, anzuwenden.
Komplettes Interview im Themen-Dossier
Das komplette Interview mit Professor Thomas Wieske, Leiter des Instituts für Logistikrecht & Riskmanagement an der Hochschule Bremerhaven (www.ilrm.de), lesen Sie ab 25. September im VerkehrsRundschau-Dossier „Transport-, Speditions- & Logistikrecht“ und in der VerkehrsRundschau-Ausgabe 39/2015, die ebenfalls am 25. September erscheint (zum E-Paper).
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