Das Bundeskabinett hat eine neue Fahrzeugzulassungsverordnung auf den Weg gebracht, die es künftig ermöglichen soll, Fahrzeuge digital zuzulassen. Der Bundesrat muss dieser „Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Link des Bundestags zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens) noch zustimmen. Vorher muss darüber unter anderem der Verkehrsausschuss beraten.
"Wir machen die Zulassung digitaler, schneller und günstiger."
Bundesverkehrsminister Volker Wissing
Wenn der Bundesrat zustimmt, soll das Gesetz am 1. September in Kraft treten, wie das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mitteilt. „Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, so Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
i-Kfz-Portal auch für juristische Personen zur Zulassung nutzbar
Erstmalig können laut BMDV mit der Gesetzesreform künftig auch juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Auch juristischen Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, soll es dann möglich sein, Zulassungsanträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in die Portale zu übermitteln.
Nicht nur digital zulassen und gleich losfahren, sondern auch Kosten sparen
Außerdem ermöglicht die Gesetzesänderung Unternehmen und Privatpersonen unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.
Umsetzen müssen die Verordnung die Bundesländer. Diese würden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt, so das BMDV. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger werden, betont das Ministerium.
„Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, erklärt Wissing abschließend.