Berlin. Die kurz zuvor angekündigte Aussetzung der Kabotage-Regelungen in Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium am 27. März 2020 wieder rückgängig gemacht. Wie jetzt Steffen Bilger (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, auf Nachfrage versicherte, kontrollieren die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr auch in der Corona-Krise weiterhin die 3-in-7-Regel und weitere güterverkehrsrechtliche EU-Bestimmungen für ausländische Frachtführer. Damit reagierte Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) auf die Wettbewerbsbedenken der deutschen Transportunternehmer und die verbesserte Situation im grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Bestimmte Warentransporte sollten ausgenommen werden
Ursprünglich waren die deutschen Kontrollbehörden von Scheuer zu Beginn der vergangenen Woche angehalten worden, güterverkehrsrechtliche Verstöße gegen die Genehmigungspflicht und die Kabotage-Vorschriften bis zum 30. September 2020 nicht zu bestrafen. Damit wollte er die Funktionsfähigkeit der internationalen Lieferketten von Industrie und Handel sicherstellen. Laut dem Erlass zur innerstaatlichen Beförderung gebietsfremder EU-Unternehmer sollten das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei wegen der Corona-Krise beim Transport wichtiger Waren wie Treibstoff, medizinischen Produkte und Lebensmittel beide Augen zudrücken.
Die deutschen Transport- und Logistikverbände AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV konnten dem Bundesverkehrsminister allerdings davon überzeugen, dass dies nicht nötig ist. (ag)
Gerd