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Bundesverwaltungsgericht weist zwei Klagen gegen Autobahn-Bau ab

02.07.2020 13:43 Uhr
Bundesverwaltungsgericht weist zwei Klagen gegen Autobahn-Bau ab
Sowohl eine Klage in Bremen als auch eine in Hessen gegen geplante Autobahnen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen
© Foto: Schoening/Bildagentur-online/picture-alliance

Anwohner in Bremen und eine Landwirtsfamilie in Hessen wollten jeweils gegen den Bau einer Autobahn vorgehen. In beiden Fällen hatten sie damit allerdings keinen Erfolg.

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Leipzig/Bremen/Vogelsbergkreis. Das Bundesgericht in Leipzig hat sowohl eine Klage gegen das Teilstück der A 281 in Bremen als auch gegen den Bau der A 49 in Hessen abgewiesen.

Keine „durchgreifenden Fehler“ bei Planungen in Bremen

In Bremen hatte Anwohner-Klagen gegen ein Teilstück der Stadtautobahn 281 in Bremen gegeben. Das Gericht in Leipzig entschied allerdings am Donnerstag, dass die Planungen für den knapp zwei Kilometer langen Abschnitt keinen durchgreifenden Fehler enthielten. (Az.: BVerwG 9 A 19.19)

Fünf Anwohner hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt, weil sie die Autobahn durch Bremer Wohngebiete für schädlich und unnötig halten. Sie bemängelten unter anderem die Prüfung der Varianten für die Trasse und kritisierten, dass die Planungen bereits Vorfestlegungen für den Neubau der B6n am Flughafen enthielten.

Dem folgten die Bundesrichter nicht. Die gewählte Variante sei nicht zu beanstanden. Die Alternativen seien „jedenfalls nicht besser geeignet“, um die Ziele des Autobahnbaus zu erreichen. Die A 281 ist ein Lückenschluss des Bremer Autobahnrings.

Die Kritik der Kläger, dass die Planungen bereits die Strecke für die B 6n auf Flughafen vorwegnähmen, hat sich „nach Überzeugung des Gerichts nicht bestätigt“, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier sagte. Der Planfeststellungsbeschluss lasse ausdrücklich offen, ob die Bundesstraße später als Tunnel-Variante oder als Umfahrung des Flughafens gebaut werde.

Klage in Hessen unzulässig

Auch die Klage einer Landwirtsfamilie gegen den Bau der Autobahn 49 im hessischen Vogelsbergkreis wies das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag ab. Die Klage sei unzulässig, entschied das Gericht in Leipzig. (Az.: BVerwg 9 A 8.19) Bereits vorige Woche hatte es eine Klage des Umweltschutzbundes BUND gegen die Planungen für das Autobahnteilstück zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda abgewiesen.

Die Familie hatte geklagt, weil sie durch nachträglich geänderte Planungen und eine damit zusammenhängende Flurbereinigung Grundstücke zu verlieren droht. Der Beschluss dazu erging Anfang 2017. Die drei Familienmitglieder hatten aber erst 2019 Klage erhoben. Das ist aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts zu spät gewesen, es gelte eine Frist von einem Jahr.

Das hessische Verkehrsministerium hatte nach dem Urteil vorige Woche erklärt, dass mit dem Bau des Teilstücks bei Stadtallendorf noch in diesem Jahr begonnen werden solle. Umweltschützer kritisieren den Autobahnbau weiterhin. Im Dannenröder Forst sind Waldbesetzer aktiv, um gegen die geplante Rodung des 250 Jahre alten Mischwaldes zu protestieren. Die A 49 soll Kassel und Gießen miteinander verbinden. (dpa/sn)

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KOMMENTARE


Philippe Letten

02.07.2020 - 15:29 Uhr

Echt schade, dass so viele Menschen im Leben wohl kaum was Wichtigeres zu tun haben anscheinend, als Gerichte mit unnötigen und meist aussichtslosen Klagen zu konfrontieren.


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