Hamburg/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli 2014 über die Klagen der Umweltverbände Bund und Nabu gegen die Elbvertiefung. Insgesamt seien vom 15. Juli an sechs Verhandlungstage terminiert worden, teilte das Leipziger Gericht am Dienstag mit. Seinen ursprünglichen Plan, zunächst dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, habe der Senat aufgegeben. Wegen der mittlerweile vorgenommenen Planergänzungen lasse sich erst nach einer mündlichen Verhandlung beurteilen, ob ein Gang nach Luxemburg nötig ist, entschieden die Richter.
Im Fall der ebenfalls umstrittenen Weservertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Verfahren zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Hamburg möchte die Elbe tiedeunabhängig für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Mit der Flut ein- und auslaufen sollen Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Meter können. Die Außenweser wiederum soll so ausgebaggert werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können. Die Unterweser nach Bremen wiederum sollen tiedeabhängig Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 11,1 Metern passieren können. (dpa)