Die Bundesregierung plant derzeit keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw-Transporten. Das geht aus der Antwort der Regierungauf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse von 40 Tonnen auf 44 Tonnen und damit eine Angleichung an den Kombinierten Verkehr hätte aus Sicht der Regierung erhebliche Mehrbelastungen der Straßeninfrastruktur und der Brückenbauwerke zur Folge. Dies gelte auch für Brücken und Fahrbahnbefestigungen im nachgeordneten Netz, die tendenziell schwächer dimensioniert sind, heißt es in der Antwort.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe die für das nachgeordnete Netz zuständigen Länder um Stellungnahme zu einer möglichen temporären Erhöhung gebeten. Alle Länder hätten eine entsprechende Erhöhung abgelehnt.