Berlin. In den festgefahrenen Streit mit der EU-Kommission über die geplante Fünf-Milliarden-Euro-Eigenkapitalspritze des Bundes an die Deutsche Bahn zum Ausgleich von Corona-Schäden kommt Bewegung: Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann kündigte gegenüber den zuständigen Berichterstattern im Bundestags-Haushaltsauschuss an, dass der Bund nun doch eine breite Branchenlösung anstrebt. Laut seinem Schreiben, das VerkehrsRundschau vorliegt, sollen die Trassenpreise für Güterverkehr und Personenfernverkehr rückwirkend von Ende März 2020 bis Ende 2021 um 98 Prozent gesenkt werden.
Nur für nachweislich und direkt durch Corona-Maßnahmen hervorgerufene Schäden des Staatskonzerns will der Bund 50 Prozent Eigenkapital nachschießen. Die andere Hälfte soll die DB durch Gegensteuerung selbst übernehmen. Summen nennt Ferlemann nicht. Die EU-Kommission soll die Höhe des Schadens prüfen dürfen. Außerdem will der Bund das Finanzloch von 650 Millionen Euro bei der Infrastruktur, das durch die ausfallenden Dividendenzahlungen der DB AG für 2020 im LuFV-Finanzierungskreislauf entsteht, mit Steuermitteln stopfen – nötigenfalls auch erneut im kommenden Jahr.
NEE und VDV begrüßen die Pläne grundsätzlich
Der Güterbahnverband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) begrüßte den Kurswechsel des Bundes im Grundsatz. Der Verband werde aber weiterhin ein Auge darauf haben, ob die EU wirklich auf Auflagen zur Sicherung des Wettbewerbs verzichten kann und ob der nach Abzug der rückwirkenden Trassenpreisgestaltung notwendige Nachweis von Schäden bei der DB nachvollziehbar gestaltet ist. Beobachtet werden müsse auch, ob die DB Netz wirklich keinen Gewinn zu Lasten der Wettbewerber in den Konzernverbund einspeist. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte, dass die Gelder unmittelbar dem Erhalt des deutschen Schienennetzes zugutekommen, so dass davon nicht nur die DB, sondern der gesamte Bahnsektor profitiert.
Wie Ferlemann weiter mitteilte, seien Bund und EU-Kommission auch hinsichtlich der Eigenkapitalspritze für die DB aus dem Klimapaket (5,5 Milliarden Euro) in „konstruktiven Gesprächen“. Ferlemann deutete an, dass dafür auch ein „Private Investor Test“ herangezogen wird. Dabei wird überprüft, ob sich ein privater Investor genauso verhalten würde wie der Staat. Wird das bejaht, steht einer Beihilfe im Grundsatz nichts entgegen. (roe)