Hamburg. Man begrüße die Neuregelung, teilt die Berufsgenossenschaft weiter mit. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, erhofft sich von der automatisch aktivierten, elektrischen Feststellbremse, dass schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Nutzfahrzeugen komplett vermieden werden können.
Diese geschehen dann, wenn Fahrer oder Fahrerinnen das Fahrerhaus verlassen, ohne manuell die Feststellbremse zu betätigen. „Nach Analyse der Unfalluntersuchungen der BG Verkehr gab es zwischen 2011 und 2018 mindestens 65 schwere Unfälle durch das Wegrollen von Lkw. Dabei wurden 25 Versicherte getötet“, erklärt Ruff.
Einführungstermine für neue Typen und Neufahrzeuge stehen fest
Konkret geht es um eine Änderung der Verordnung ECE R 13. Damit habe die Europäische Wirtschaftskommission (ECE) den Weg zu mehr Sicherheit beim Betrieb von Nutzfahrzeugen freigemacht, wie die Organisation erklärt. Die ECE nahm am 21. September 2021 einen entsprechenden Vorschlag Deutschlands an.
Die Einführungstermine für die automatisch aktivierte Feststellbremse sind September 2024 für neue Typen und September 2026 für Neufahrzeuge.
Für Fahrzeuge mit elektrischer Feststellbremsanlage
Man habe seit 2017 mehrfach darauf gedrängt, die in Pkw bereits etablierte Lösung auf den Nutzfahrzeugsektor auszuweiten, so die Berufsgenossenschaft. Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit elektrischer Feststellbremsanlage.
Die Feststellbremse soll künftig automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht und die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Dass der Fahrerplatz verlassen wird, kann die Fahrzeugelektronik beispielsweise durch das Öffnen der Fahrertür oder des Sicherheitsgurtes detektieren. (mwi)