Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz aktualisiert und unter anderem Informationen zu den Umsetzungsplänen veröffentlicht. Diese müssen bestimmte Unternehmen 20 Monate nach der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erstellen.
Vom Energieeffizienzgesetz betroffen sind alle Unternehmen, die über 7,5 Gigawattstunden Energie pro Jahr verbrauchen. Basis ist der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Als Energieverbrauch zählt dabei neben Strom und Wärme auch Kraftstoff.
Wer die Schwelle überschreitet, muss innerhalb von 20 Monaten ein entsprechendes Managementsystem einführen. Danach hat er 20 Monate Zeit, Umsetzungspläne zu veröffentlichen. Diese Pflicht trifft nebenbei auch Großunternehmen mit mehr als 2,5 Gigawattstunden Energieverbrauch, die ein Energieaudit durchgeführt haben.
Unter anderem hat das BAFA im Merkblatt den Unternehmensbegriff präzisiert und einen Entscheidungsbaum integriert. Dieser soll den Unternehmen dabei helfen, zu entscheiden, ob sie von den verschiedenen Pflichten des Gesetzes betroffen sind oder nicht, wie die Behörde weiter mitteilt.
Außerdem hat sie auch genauer aufgeschlüsselt, welchen Inhalt und Umfang die geforderten Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen haben sollten. Im Merkblatt enthalten ist ein Beispiel, das aufzeigt, wie solche Pläne gestaltet sein sollten. Damit will das BAFA den Unternehmen Orientierung bieten. Auch Ausnahmen von der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) hat es mit in das Blatt aufgenommen.
Das aktualisierte Merkblatt steht ab sofort hier auf der Website des Bundesamtes zum Download bereit.