Arbeitsrecht: Beschäftigung von Flüchtlingen
Auch wenn man den Geflüchteten aus der Ukraine eine baldige Rückkehr in ihre Heimat wünscht, geht der Bund nicht davon aus. Was Arbeitgeber beachten sollten, die diese einstellen möchten.
Mit der EU-Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) besteht für Flüchtlinge aus der Ukraine ein vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Mitgliedstaaten hatten Anfang März beschlossen, diese erstmals zu aktivieren. "Die Richtlinie bietet einen Mechanismus einer EU-weit koordinierten Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen", erklärt Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock.
Status zum vorübergehenden Schutz
National umgesetzt wird sie durch Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Dieser erlaubt den Geflüchteten relativ einfach, über die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf ein Jahr beschränkt und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Wenn Flüchtlinge diese beantragen, erhalten sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Sie überbrückt…