Arbeitsrecht: Rote Karte für Beleidigung?
Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, mit welchen Mitteln er auf eine Beleidigung reagiert. Aber was kann angemessen sein? Im Falle einer fristlosen Kündigung sind die Anforderungen höher.
Kommt es im Arbeitsumfeld zu Beleidigungen, kann dies Folgen haben. "Eine Beleidigung stellt auch im Arbeitsverhältnis eine Pflichtverletzung dar, man darf nicht beleidigen", erklärt Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. Arbeitgeberseitig bestünden die Reaktionsmöglichkeiten, beginnend nach "Intensität" der Pflichtverletzung gestaffelt, von einer Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung, die ordentlich und außerordentlich ausgesprochen werden kann. "Durch Beleidigung riskiert der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber auch zum schärfsten Schwert greift und das Arbeitsverhältnis fristlos beendet."
Es kommt auf die Gesamtumstände an
Beleidigung ist ein Straftatbestand (Paragraf 185 ff. StGB). Er schützt die persönliche Ehre desjenigen, der der Beleidigung ausgesetzt ist, so Bissels. "Zusammenfassend erklärt sind Handlungen verboten…