Leipzig/Halle. Hunderte Starts und Landungen von Frachtmaschinen, Lärm aus Triebwerken - und das die ganze Nacht über. Darunter leiden die Anwohner des Flughafens Leipzig-Halle nun schon seit Jahren. Bislang liefen ihre Klagen gegen das unbegrenzte Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht ins Leere. Doch jetzt nehmen sie einen neuen Anlauf. Sie begründen die Klage mit Risiken für ihre Gesundheit. Am Donnerstag startet die Verhandlung.
„Bisher wurde nie inhaltlich geprüft, was für Auswirkungen der nächtliche Lärm auf die Gesundheit hat”, sagt Michael Teske, Vorstand der Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig-Halle. Mit Verweis auf den wirtschaftlichen Nutzen des Flugbetriebs auch in der Nacht sei in den bislang vier Verfahren meist gegen die Kläger entschieden worden.
„Ob die Belastung aus medizinischer Sicht schädlich ist, wurde nicht festgestellt”, sagte Teske. Neue Studien hätten aber genau dies ergeben. Die dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen zugrundeliegenden Lärm-Grenzwerte seien „signifikant falsch und daher für den Gesundheitsschutz der Anwohner absolut unzureichend”. Eine Studie aus dem Umfeld des Frankfurter Flughafens, auf die sich die Interessengemeinschaft beruft, ist allerdings umstritten.
Gelassenheit vor der Verhandlung
Flughafensprecher Uwe Schuhart sieht der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht gelassen entgegen. „Wir haben schon mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Klagen abgewiesen haben.” Die Flughafen Mitteldeutschland AG sei sich sicher, dass die für den Flughafen Leipzig-Halle erteilte Betriebserlaubnis gerichtsfest ist.
Auch was die zukünftige Lärmbelästigung bei der weiteren Entwicklung des Flughafens angeht, sei der Airport auf der sicheren Seite. Dies sei in dem von den Nachtflug-Gegnern erneut angegriffenen Planfeststellungsbeschluss sogar ausdrücklich festgehalten. „Bis zu diesem Jahr musste jährlich eine Nachberechnung zum Schallschutz gemacht werden”, beschreibt Schuhart das Prozedere, das künftig nur noch alle drei Jahre ablaufen muss. Sollte sich daraus ergeben, dass mehr für den Lärmschutz getan werden müsse, werde ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Und dieser Pflicht komme der Flughafen nach. (dpa)