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ADAC: Tempo-Messgeräte müssen nachprüfbar sein

22.10.2009 16:31 Uhr
ADAC: Tempo-Messgeräte müssen nachprüfbar sein
Der ADAC verlangt eine gerichtliche Nachprüfbarkeit von Tempo-Messgeräten im Straßenverkehr. In der Kritik: Das neue Messgerät PoliScan.

Temposünder haben Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Messungen / Messgerät PoliScan in der Kritik

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München. Der ADAC verlangt eine gerichtliche Nachprüfbarkeit von Tempo-Messgeräten im Straßenverkehr. Nur so könnten die Messergebnisse und die Verkehrsüberwachung insgesamt als Beitrag für die Verkehrssicherheit in der Öffentlichkeit akzeptiert werden, erklärte der Auto-Club. Beim ADAC-Rechtsforum befassten sich Experten am Donnerstag mit Unzulänglichkeiten bei Tempomessungen. Temposünder haben einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Messungen, wie der ADAC betonte. Im jüngsten Urteil vor dem Amtsgericht Dillenburg wurde eine Autofahrerin freigesprochen, weil das Gerät nach Aussage von vier Sachverständigen nicht auf sein korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte. Alleine dieses Jahr hätten mehrere Zehntausend mit dem umstrittenen neuen Messgerät PoliScan geblitzte Temposünder gegen ihren Strafzettel geklagt, berichtete der ADAC weiter. Das Laserblitzgerät erlaubt die gleichzeitige Überwachung von drei Spuren. So könnten Raser jetzt auch bei dichtem Verkehr und auf mehrspurigen Straßen zur Rechenschaft gezogen werden, argumentiert der Hersteller Vitronic. Seit der Zulassung des Blitzers im Jahr 2007 waren jedoch laut ADAC verstärkt Zweifel an der nachträglichen Überprüfbarkeit der Messwerte aufgekommen. Probleme gebe es nach Meinung vieler Gutachter vor allem, sobald sich zwei oder mehrere Fahrzeuge auf dem Messfoto befinden. Dann sei keine eindeutige Zuordnung des Messwertes gesichert. „Fünf Sachverständige - sechs Meinungen" „Fünf Sachverständige und sechs Meinungen ¬ dieses Bonmot hat hier eine Berechtigung“, sagte Polizeidirektor Johann-Markus Hans aus Münster zu der Schwierigkeit der Gutachter im Umgang mit PoliScan. Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel fügte hinzu: „Einem jetzt betroffenen Bürger kann man aus anwaltlicher Sicht nur raten, Rechtsmittelbeschwerde einzureichen, wenn er mit PoliScan geblitzt wurde.“ Um endlich Rechtssicherheit zu haben, wünschten sich viele Teilnehmer des ADAC-Rechtsforums ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Blitzer PoliScan. „Alle Messgeräte müssen gerichtlich nachprüfbar sein“, forderte ein Sprecher des Auto-Clubs. Nur so könne die Öffentlichkeit die Messergebnisse und die Verkehrsüberwachung als wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit akzeptieren. (dpa)

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