Am Oberlandesgericht München fand am 29. Februar die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit des Berufsverbands Camion Pro gegen MAN statt, wobei MAN stellvertretend für die europäischen Lkw-Hersteller auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt worden ist. Zwar erging in der mündlichen Verhandlung weder ein Urteil, noch wurden die Schadenersatzforderungen von Camion Pro oder Details zum Ablauf der kartellrechtswidrigen Absprachen der Hersteller behandelt. Dennoch spricht Camion Pro davon, dass die Verhandlung eine „Zeitenwende im europäischen Lkw-Kartell einläuten“ könne. Man habe dem Gericht „vertrauliche Informationen der Europäischen Kommission vorgelegt“, die das Lkw-Kartell „insgesamt in einem vollkommen anderen Licht erscheinen“ ließen, erklärte Camion Pro in einer Mitteilung vom Montag, 11. März.
Laut Camion Pro würden eigene Recherchen zeigen, dass es „nicht erst seit 1997, sondern schon seit Mitte der Achtzigerjahre offenbar intensive, wettbewerbssensible Kontakte zwischen den europäischen Lkw-Herstellern“ gab. Entsprechende Beweismittel seien von den Camion-Pro-Anwälten schon 2022 in das Schadensersatzverfahren vor dem OLG München eingebracht, bisher aber nicht verhandelt worden.
Akten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich
„Die im Prozess gegen MAN vor dem OLG München bereits 2022 eingebrachten Informationen stammen aus den Ermittlungsakten der Europäischen Kommission gegen die am Lkw-Kartell beteiligten Hersteller“, erklärte Andreas Mossyrsch, Vorstand von Camion Pro. Die Akten sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich, Camion Pro erklärt jedoch, man habe „detaillierte Informationen zu den Meetings und den Namen der teilnehmenden Unternehmen, Personen, Inhalten sowie den Örtlichkeiten, an denen die Absprachen getroffen wurden“.
Wie man an diese Unterlagen gekommen sei, wollte Camion-Pro-Vorstand Andreas Mossyrsch nicht mitteilen, erklärte jedoch: „Aus unserer Sicht beschreiben die dem Gericht von uns zur Kenntnis gebrachten Informationen bisher völlig unbekannte Aspekte und detaillierte Abläufe zu den widerrechtlichen Aktivitäten der europäischen Lkw-Hersteller. Dadurch entsteht ein ganz anderes Bild über die Dimension und die Qualität des Lkw-Kartells als bisher bekannt.“
Neubewertung der Schadensersatzansprüche?
Mossyrch erklärte weiter: „Sollte es zutreffen, dass die Kartellabsprachen schon Mitte der 1980er Jahre begonnen hatten, würde das bedeuten, dass Sachverständige in ganz Europa den falschen Zeitraum bewertet haben und die Wirkung des Lkw-Kartells auf die Marktpreise 1997 schon längst eingeflossen war. Der Schaden wäre daher insgesamt deutlich höher als bisher bekannt und nachweisbar.“ Dies müsse „zwangsläufig“ auch zu einer Neubewertung der Schadensersatzansprüche gegen die am Lkw-Kartell beteiligten Hersteller führen, so Camion Pro.
Camion Pro klagt seit 2017 vor dem Landgericht/OLG München auf Schadensersatz in Millionenhöhe, der Verband hatte sich bereits 2017 die Forderungen der Mitglieder abtreten lassen. Die Klage wurde 2019 in erster Instanz abgewiesen. Im jüngsten Verfahren hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung für den sechsten Juni 2024 angekündigt.