EU-Mobilitätspaket und der digitale Tachograf: Grenzerfahrungen
Ab dem 2. Februar müssen Grenzübertritte am Tachografen dokumentiert werden - die neue Tachogeneration, die das automatisch können wird, lässt aber noch auf sich warten. Was Unternehmen und ihre Fahrer für die Übergangszeit beachten müssen.
In wenigen Wochen treten weitere Neuregelungen aus dem sogenannten Mobilitätspaket in Kraft, das die EU im Sommer 2020 verabschiedet hat. So werden beim Thema "Entsendung der Fahrer ins Ausland" die Regelungen ab dem 2. Februar 2022 EU-weit vereinheitlicht. Dies bringt auch neue Pflichten für Lkw-Fahrer in Sachen Tachografenbedienung mit sich. Ab 2. Februar müssen sie Grenzübertritte am Tacho manuell dokumentieren - zumindest übergangsweise. Die Einführung der zweiten Generation des Smart Tachos, die die Erfassung von Grenzübertritten laut EU-Verordnung automatisch können muss, ist nämlich erst ab August 2023 vorgesehen - vorerst auch nur für alle neu registrierten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Für alle Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr noch gänzlich ohne intelligenten Fahrtenschreiber unterwegs sind, ist die neue Generation erst ab Ende 2024 verpflichtend. Ab August 2025…