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Alpine-Symbol statt M+S: Neue Vorschriften für Winterreifen ab Oktober 2024

10.09.2024 09:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Winterreifen M+S
Reifen mit dem M+S Symbol gelten nicht mehr als wintertauglich
© Foto: Mickaël LEBRET/ AdobeStock

Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Reifen mit dem M+S Symbol gelten dann nicht mehr als wintertauglich.

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Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Reifen, die lediglich mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, gelten dann nicht mehr als wintertauglich.

Neue Regelung für Winterreifen

Die neuen Bestimmungen erfordern, dass Winterreifen und Ganzjahresreifen das sogenannte Alpine-Symbol tragen müssen, um bei winterlichen Straßenverhältnissen als zulässig zu gelten. Das Alpine-Symbol ist ein Piktogramm, das einen Bergumriss mit einer Schneeflocke in der Mitte zeigt.

Hintergründe der Änderung

Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass das M+S-Symbol rechtlich nicht geschützt war und Reifen mit dieser Kennzeichnung keine speziellen Tests zur Wintertauglichkeit bestehen mussten. Das neue Alpine-Symbol hingegen steht für einen höheren Qualitätsanspruch, da die Reifen von unabhängigen technischen Diensten überprüft und bewertet werden müssen.

Auswirkungen für Verkehrsteilnehmer

  • Ab 1. Oktober 2024 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt.
  • Reifen, die ausschließlich die M+S-Kennzeichnung tragen, gelten nicht mehr als Winterreifen.
  • Bei Verwendung von M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Bedingungen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Übergangsregelung und Handlungsbedarf

Bis zum 30. September 2024 dürfen M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, noch als Winterreifen genutzt werden. Autofahrer sollten ihre Reifen überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neue Winterreifen mit dem Alpine-Symbol anschaffen. Es ist wichtig zu betonen, dass M+S-Reifen ab Oktober 2024 nicht generell verboten sind. Sie gelten lediglich nicht mehr als wintertauglich und dürfen bei entsprechenden Straßenverhältnissen nicht mehr verwendet werden.

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