Berlin. Spediteure und Logistikdienstleister, die in ihrem Lager auf grünen Strom setzen, können diesen nicht in ihrer CO2-Bilanz emissionsmindernd verbuchen. Das haben Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf dem Dialogforum „Grünstrom-Bilanzierung im Carbon und Environmental Footprinting“ in Berlin deutlich gemacht. „Nach heutigem Stand sollten Unternehmen ihre Emissionen gemäß dem nationalen Strommix bilanzieren“, sagte Christof Timpe vom Öko-Institut aus Freiburg auf der Veranstaltung, die von der „Plattform klimaverträglicher Konsum“ in der hessischen Landesvertretung durchgeführt wurde. Auf keinen Fall sollten Unternehmen den Öko-Strom mit Null-Emissionen in der CO2-Bilanz bewerten, da es hierfür keine rechtliche oder wissenschaftliche Grundlage gäbe.
Ein Vorschlag des Öko-Institutes, die Nutzung von Ökostrom zumindest bei neuen Anlagen (jünger als sechs Jahre) emissionsmindernd in der CO2-Bilanz anzurechnen, scheint in der Anfang kommenden Jahres erscheinenden ISO-Norm 14067 (zur Zeit im Entwurfsstadium) sowie in der EU Environmental Footprinting Methodology keine Berücksichtigung zu finden. Die Begründung: Der Gesetzgeber will unter anderem verhindern, dass es eine Doppelzählung des grünen Stroms gibt – in der individuellen CO2-Bilanz des Unternehmens auf der einen und im nationalen Strommix auf der anderen Seite.
„Damit würde es beim Status quo bleiben“, bedauerte Timpe, der den Entwurf der ISO-Norm scharf kritisierte. Er und andere Teilnehmer des Dialogforums bemängelten, dass so ein essentieller Anreiz für Unternehmen fehle, Strom aus regenerativen Quellen einzukaufen. Ob sich vor diesem Hintergrund vor allem kleinere und mittlere Unternehmen für den mit Zusatzkosten verbundenen Grünstrom entscheiden, sei eher unwahrscheinlich. Die einzige Möglichkeit für Unternehmen, grünen Strom im eigenen CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) mindernd zu verbuchen, sei es, diesen mit eigenen Anlagen zu produzieren und selbst zu verbrauchen. (tr)