Berlin. Beschäftigte, die mobile Anlagen bedienen, wie Gabelstapler, Erdbewegungsmaschinen und Kräne, kamen 2018 auf 77 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Arbeitnehmer. Zu diesen Ergebnissen kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer neuen Broschüre "Arbeitsunfallgeschehen 2018". Insgesamt lassen sich demnach rund 231.600 Unfälle in Verbindung mit dem Unfallmuster „innerbetrieblicher Transport“ identifizieren. Den größten Anteil haben mit 16 Prozent Unfälle in Zusammenhang mit Flurfördermitteln und Materialtransportwagen wie Staplern, Gabelhubwagen, Sackkarren und Schubkarren. Zum Vergleich: 5,4 Prozent der Unfälle beim innerbetrieblichen Transport stehen in Zusammenhang mit Lkw für den Gütertransport. Bei diesen Unfällen sind jedoch schwere Unfallfolgen häufig, wie 453 neue Unfallrenten und 17 tödliche Unfälle belegen.
Bei Staplern häufig: Fußverletzungen
Betrachtet man den Unfallhergang der meldepflichtigen Unfälle genauer, zeigt sich, dass bei etwa einem Drittel der Staplerunfälle der Unfallverletzte diesen selbst gefahren oder geführt hat. In 42 Prozent der Fälle wird das Unfallopfer von einem Stapler angefahren, eingequetscht oder überfahren. Bei den handgeführten Flurförderfahrzeugen sind über die Hälfte der Unfälle auf den unmittelbaren Umgang mit diesen zurückzuführen, andere Einwirkungen (angefahren, gequetscht werden etc.) sind an zweiter Stelle ursächlich. Von den Auswirkungen her sind in 44 Prozent der Unfälle mit Flurfördermitteln die unteren Knöchel- und Fußverletzungen registriert sowie in 13 Prozent das Kniegelenk und der Unterschenkel betroffen. In 55 Prozent der meldepflichtigen Unfälle kommt es zu Prellungen oder Zerrungen/Verstauchungen. Bei den neuen Unfallrenten liegt der Schwerpunkt mit 75 Prozent deutlich bei den Frakturen.