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Frankreich verlangt doch keinen Covid-19-Passierschein von Lkw-Fahrern

15.04.2020 16:51 Uhr
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Frankreich will wegen der Coronavirus-Pandemie bis Ende Oktober Grenzkontrollen durchführen
© Foto: Mandoga Media/picture-alliance

Die französischen Kontrollbehörden verzichten auf zusätzlichen Dokumentationsaufwand für Transportunternehmen aus dem Ausland. Stattdessen genügt eine EU-weit anerkannte Bescheinigung.

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Paris/Frankfurt am Main. Lkw-Fahrer, die grenzüberschreitende Transporte zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Frankreich durchführen, müssen bei den aktuellen Corona-Kontrollen nicht den neuartigen Covid-19-Passierschein für Einreisen aus dem Ausland vorzeigen können. Darüber informierte jetzt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Demnach müssen sie die am 8. April 2020 in Frankreich eingeführten Formulare „Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" und „Justificatif de Déplacement Professionnel“ nicht ausgefüllt mit sich führen.

Als Nachweis ihrer Tätigkeit genüge beim Grenzübertritt stattdessen das von der EU anlässlich der Corona-Krise entwickelte und in vielen Ländern anerkannte „Certificate for International Transport Workers“. Darauf hätten sich die EU-Kommission und die französischen Behörden am Wochenende geeinigt, berichtete der deutsche Verband. Noch vor Ostern hatten das französische Innenministerium mitgeteilt, die neue Vorgabe gelte auch jedes Mal bei der Beförderung von Gütern, also beispielsweise für Lkw-Fahrer, die nach Frankreich einreisen. Insofern kommt auf Transportunternehmen kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand zu. Frankreich will wegen der Coronavirus-Pandemie immerhin bis Ende Oktober Grenzkontrollen durchführen.

Frankreich kommt EU-Wunsch nach Einheitlichkeit nach

Die Brüsseler Behörde hatte Mitte März bereits in entsprechenden Leitlinien gefordert, dass Fahrer von Lastwagen in der Corona-Krise außer ihrem Personalausweis und ihrem Führerschein und gegebenenfalls einem Standardschreiben des Arbeitgebers (Certificate for International Transport Workers) keine weiteren Dokumente bei Grenzkontrollen vorlegen müssen, um den Güterverkehr nicht unnötig zu behindern. Der BGL geht davon aus, dass diese EU-weite Bescheinigung für Transportarbeiter wie zuvor schon die französischen Passierscheine für jede Güterbeförderung nach Frankreich neu ausgefüllt werden sollte. (ag)

Das EU-Formular „Certificate for International Transport Workers“ finden sich unterhalb dieser Meldung als Download.

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