Verkehrsordnungswidrigkeiten: Raus aus Fahrverboten

Polizeikelle
Stopp! Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 409.000 Fahrverbote erlassen
© Foto: Gerhard Seybert/Adobe Stock

Verkehrsordnungswidrigkeiten können unangenehme Folgen nach sich ziehen – gerade für Berufskraftfahrende. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH bietet mit „Mobil PLUS Prävention“ daher die Chance, Sanktionen wie Fahrverbote abzumildern und dauerhaft Verkehrsvergehen zu reduzieren.

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Datum:
19.09.2024
Lesezeit:
4 min



Die Bayerische Polizei zog im Juni Bilanz für das vergangene Jahr: Demnach wurden 2023 insgesamt 1.005.437 Bußgeldbescheide erlassen - 20,45 Prozent mehr als im Vorjahr (834.724) und so viele wie seit rund 15 Jahren nicht mehr. Außerdem wurden 2023 in Bayern 63.287 Fahrverbote angeordnet (+ 9,07 Prozent gegenüber 2022) - aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen (44,24 Prozent), Alkohol- und Drogendelikten (24,93 Prozent) und Abstandsverstößen (12,92 Prozent).

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die jährlich und bundesweit Statistik führt über die Zahl und die Gründe für die verordneten medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU), stellt für das Jahr 2022 fest: 13 aktive amtlich anerkannte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führten 87.180 MPU durch, in jeweils rund 36 Prozent der Fälle waren Alkohol oder "Drogen und Medikamente" der Anlass. "Verkehrsauffälligkeiten" machten mit 13.369 Fällen 15,3 Prozent der Fälle aus.

Auf einige Verstöße folgen auch Regelfahrverbote. 2022 wurden laut dem Kraftfahrtbundesamt deutschlandweit 409.000 Fahrverbote erlassen. Die Betroffenen mussten damit für ein bis drei Monate die Fahrerlaubnis bei der Polizei abgeben, um sie danach im Regelfall zurückzuerhalten.

"Das schmerzt, nicht nur wegen der verordneten Fahrpause und Geldbuße, die bis zu 1.000 Euro betragen kann, sondern auch hinsichtlich der Tilgungsfrist im Fahreignungsregister (FAER), wo sie mit fünf Jahren doppelt so lange gespeichert bleiben wie Punktverstöße ohne Fahrverbot und zum Anwachsen des Punktekontos in besonderem Maße beitragen", benennt Diplom-Psychologe Thomas Wicke, fachlicher Leiter von TÜV SÜD Pluspunkt, die Folgen, die besonders für Berufskraftfahrende zum existenziellen Problem werden können.

Fahrverbot: die geeignete Strafe?

Ein Fahrverbot wird laut Wicke bei einer gewissen Gefährlichkeit des zugrundeliegenden Verstoßes verordnet. Es soll den Betroffenen vor allem als erzieherische Maßnahme zeigen, dass regelwidriges Verhalten direkte Konsequenzen hat. "Durch einen teils erheblichen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Anordnung der erzieherischen Maßnahme ist es häufig aber nicht mehr gewährleistet, dass die erzieherische Maßnahme auch ihren Zweck erfüllen kann", so Wicke. "Die Anordnung eines Fahrverbots wird somit nicht mehr als Konsequenz der Tat verstanden und wird losgelöst vom gezeigten Verhalten umgedeutet." Dass Betroffene in der Regel noch den Termin für ihr Fahrverbot innerhalb von vier Monaten frei wählen dürfen, verstärkt diesen Effekt.

"Verkehrspsychologisch gesehen bewirken solche Fahrverbote allenfalls kurzfristige Veränderungen bei den betroffenen Fahrern, aus denen meist nur allgemeine Vorsätze resultieren", so Wicke weiter. "Vergessen wird aber dabei sehr oft, dass sich bereits fahrerische Gewohnheiten bei dem Einzelnen etabliert haben, die den erheblichen Verstoß erst möglich gemacht haben und die einem kurzfristig veränderten Fahrverhalten entgegenstehen, sodass es nicht selten zu Folgeverstößen kommt."

Nachhaltig lernen statt büßen

TÜV SÜD Pluspunkt bietet daher eine passende, verkehrspsychologische Maßnahme namens "Mobil PLUS Prävention". Dieses Kursangebot bietet die Möglichkeit, vom Fahrverbot absehen zu können, dabei entspricht das Format sowohl der erzieherischen Anforderung als auch dem zukunftsgerichteten Präventionsgedanken (siehe Infokasten). In der Folge soll das Beratungsmodell die Wahrscheinlichkeit verringern, dass eine erneute Verkehrsauffälligkeit auftritt. Wie? Durch den Aufbau und die Stärkung von Problembewusstsein und die Erarbeitung einer individuellen Änderungsmotivation im Hinblick auf ein dem Sicherheitsbedürfnis anderer Verkehrsteilnehmer entsprechendes Verkehrsverhalten.

"Im günstigsten Fall wird die Maßnahme in zeitlich kurzem Abstand zur Tat besucht. Aber auch wenn bereits mehrere Monate zwischen Tat und Besuch der Maßnahme verstrichen sind, werden in Mobil PLUS Prävention das Geschehen und die damalige Motivationslage und Haltung aktualisiert, um so einen psychologischen Bezug zwischen Tat und Konsequenz herzustellen", konkretisiert Wicke. Erst durch diese Aktualisierung erfülle die erzieherische Maßnahme ihren Zweck und es gelinge erst so, eine Verbindung zwischen Bedingungen des damaligen Verhaltens und den erarbeiteten Strategien des zukünftigen Verhaltens herzustellen.

Präventionsvortrag
Das Training kann sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting stattfinden
© Foto: F8\Suport Ukraine/Adobe Stock

Mobil PLUS Prävention - so funktioniert es

Der Kurs Mobil PLUS Prävention bietet die Möglichkeit, ein nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit (ggf. auch Verkehrsstraftat) drohendes Fahrverbot zu verhindern, die Dauer des Fahrverbots deutlich zu verringern oder andere drohende verkehrsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen, Eintragungen eines Punkts oder Sperrfristen abzumildern. Als wissenschaftlich fundierte verkehrspsychologische Maßnahme führt Mobil PLUS Prävention zu einer gezielten Verhaltensänderung, sodass das Risiko von erneuten Verkehrsauffälligkeiten nachhaltig gesenkt wird. Damit wird den Empfehlungen des 48. Verkehrsgerichtstags, Arbeitskreis V ("Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot") Rechnung getragen. Das Schulungsmodell Mobil PLUS Prävention wird zwischenzeitlich von vielen Gerichten als wirksame Maßnahme zur Verhaltensänderung anerkannt.
  • Anwalt/Anwältin beauftragen, um im Vorfeld mit dem Richter/der Richterin klären zu lassen, ob er bereit ist, eine Ausnahme vom Fahrverbot bzw. eine Abmilderung anderer verkehrsrechtlicher Sanktionen zu gewähren.
  • Anmelden unter der Nummer 0800/3575757 oder per E-Mail an pluspunkt@tuvsud.com und individuelle Termine vor Ort in den Räumen von TÜV SÜD Pluspunkt oder als Online-Schulung vereinbaren.
  • Am Kurs Mobil PLUS Prävention teilnehmen, wahlweise im Einzelsetting (3x 60 Minuten) oder im Gruppensetting ab vier bis sechs Teilnehmern (3x 90 Minuten).
  • Teilnahmebescheinigung beim Gericht einreichen und damit eine Ausnahme vom Fahrverbot oder positive Effekte auf andere verkehrsrechtliche Sanktionen erzielen.

TÜV SÜD Ansprechpartner

TÜV SÜD Division Mobility
TÜV SÜD Pluspunkt
Thomas Wicke, Fachlicher Leiter
Tel.: +49 160 96392101
E-Mail: thomas.wicke@tuvsud.com



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