„Wir prüfen dienstrechtliche Maßnahmen im weitesten Sinne“, sagte ein Sprecher des Gerichtes in Darmstadt. Man müsse konkret klären, welche Möglichkeiten man habe, dass so etwas nicht passiere.
Bei der Wohnungsräumung hatte ein Speditionsunternehmen versehentlich die Leiche mitgenommen und eingelagert. Die Leiche wurde wohl für eine Puppe gehalten. Der Irrtum wurde nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft erst rund zwei Monate später entdeckt, als die vermeintliche Puppe begann zu verwesen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um den Mieter handelt und der Mann sich das Leben nahm oder eines natürlichen Todes starb. Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gab es demnach keine. (mwi/dpa)