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Wissing in Sorge

01.08.2024 14:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Nahaufnahme von Verkehrsminister Voker Wissing
Wissing warnt die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen
© Foto: picture alliance/Flashpic/Jens Krick

Der Bundesverkehrsminister schreibt einen Brandbrief an die EU-Kommission. Es geht um Millionen Dieselfahrzeuge, die möglicherweise aus dem Verkehr gezogen werden könnten.

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) warnt die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen. Hintergrund ist eine mögliche neue Auslegung bei der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wissing fordert in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen um eine Klarstellung. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Wissing sagte der Zeitung, die EU-Kommission müsse jetzt schnell handeln. "Ich bin in großer Sorge."

Verfahren vor Gericht

In dem Schreiben an von der Leyen verweist Wissing auf ein Verfahren vor dem EuGH zu einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Duisburg. Dabei gehe es auch um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro 5-Dieselfahrzeugen. Euro 5 ist eine Abgasnorm. Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden. Dies passiert stationär in Testzentren. Für die Typgenehmigung von Neufahrzeugen ab der Norm "Euro 6d temp" gilt seit September 2017 das sogenannte RDE-Verfahren, mit dem neben dem Prüfzyklus auch bestimmte Realbedingungen abgebildet werden können.

Neue Vorgaben?

In dem Gerichtsverfahren hat die EU-Kommission nun laut Wissing die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der "Betriebs- und Umgebungsbedingungen" des NEZF-Verfahrens und zwar für jede Fahrsituation gelten würden. Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten "Vollastfahrten" mit Steigung einzuhalten wären – das bedeutet: wenn ein Fahrzeug voll geladen bergauf fährt und der Motor seine maximal mögliche Leistung erreicht. 

Wissing warnt vor Folgen

"Dies ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar und würde damit die in Verkehr befindlichen Fahrzeuge eine nicht realisierbare nachträgliche Anforderung darstellen", so Wissing in dem Schreiben. Sämtliche Euro 5-Genehmigungen würden infrage gestellt. Ausgeschlossen seien auch nicht Konsequenzen für Fahrzeuge nach der Abgasnorm Euro 6. "Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung", so Wissing. Allein in Deutschland wären 4,3 Millionen Euro 5- und gegebenenfalls 3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge betroffen. Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts waren Anfang 2024 in Deutschland rund 49 Millionen Pkw in Betrieb. Eine Lösung könnte laut Wissing darin bestehen, in den fraglichen Vorschriften noch vor der EuGH-Entscheidung eine Klarstellung vorzunehmen.

FDP kritisiert von der Leyen

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der dpa: "EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen macht weiterhin eine Politik gegen die Autofahrer. Die Zukunft des Verbrennungsmotors ist immer noch unklar und nun droht auch noch Millionen Diesel-Autos die Stilllegung, weil sich die Verfahren zur Abgasmessung ändern sollen." Von der Leyen müsse jetzt eine Neuregelung vorlegen, damit die Betroffenen Planungssicherheit bekommen.

 

ADAC und Autoindustrie fordern Klarstellung

Der ADAC hält eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern, wie eine Sprecherin sagte. Die betroffenen Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Betriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig".

Auch die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, forderte von der Bundesregierung und der EU-Kommission eine rasche Klarstellung über die Zulassung von älteren Dieselfahrzeugen. Müller sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag), die EU-Kommission müsse die Zulassung durch eine rechtliche Klarstellung absichern. "Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht."

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