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Wirtschaftsminister: Land vereinfacht und verkürzt Planungsverfahren

21.06.2024 13:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw lädt an einer Tankstellen-Zapfsäule mit Wasserstoff-Logo vor weiß-blauem Himmel
Ein vollständiges Wasserstoff-Kernnetz soll 2032 fertig sein
© Foto: audioundwerbung/GettyImages

Mit der Erlaubnis der EU-Kommission kann Deutschland nun etwa drei Milliarden Euro in die Wasserstoff-Infrastruktur investieren und damit die Wasserstoff-Nutzung in Industrie und Verkehr voranbringen. Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden.

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Die EU-Kommission erlaubt Deutschland, rund drei Milliarden Euro in seine Wasserstoff-Infrastruktur zu investieren. Damit würden Fernleitungen errichtet, mit denen die Nutzung von klimafreundlichem Wasserstoff durch Industrie und Verkehr hochgefahren werden soll, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag, 21. Juni, mit. Die positiven Auswirkungen der Beihilfen seien größer als der potenzielle Schaden, der etwa durch Wettbewerbsverzerrungen entstehen könne, so die Kommission.

Wettbewerbsregeln

Wenn der Staat ein Unternehmen mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU dafür sehr strenge Regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb zwischen Konkurrenten nicht vom Staat verzerrt wird. Die Kommission überwacht, ob diese Regeln eingehalten werden. Vor allem auf Basis erneuerbarer Energien aus Wind und Sonne hergestellter grüner Wasserstoff soll in Zukunft eine tragende Rolle spielen. Damit sollen fossile Brennstoffe wie Diesel für Lkw oder Kohle in Hochöfen ersetzt werden. 

Pläne des Ausbaus

Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden. Ein vollständiges Kernnetz soll 2032 fertig sein. Konkret sollen Unternehmen in Form von staatlichen Garantien unterstützt werden, durch die sie günstige Darlehen erhalten können. Damit könnten Verluste, mit denen zu Beginn des Projekts gerechnet wird, gedeckt werden. Die staatliche Förderbank KfW soll Darlehen gewähren, deren Zinsen unter den Marktsätzen liegen. "Die Darlehen sind bis 2055 zurückzuzahlen, wobei Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen angepasst werden an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff", so die EU-Kommission. 

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