Die für den Verkehrsbereich zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder hatten eine lange Agenda auf ihrer Frühjahrssitzung in Münster. Eines der Hauptthemen: die dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus an. Einen entsprechenden Beschluss wurde auf der Verkehrsministerkonferenz getroffen: Für 2024 soll der Einführungspreis von 49 Euro weiterhin bestehen bleiben. Voraussetzung für einen stabilen Preis ist in diesem Jahr sei allerdings, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkomme und die nicht verausgabten Finanzmittel aus 2023 auf das Jahr 2024 überträgt, heißt es im Abschlussbericht des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Wissing-Vorstoß für Infrastrukturfonds kommt an
Ein weiteres Schwerpunktthema bei dem zweitägigen Treffen war die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, Nach einer Studie des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist für den ÖPNV allein bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung von rund 40 Milliarden Euro notwendig. Dies ist aber nach den Beratungen der Verkehrsministerkonferenz nur eine Untergrenze der notwendigen Mittel. Hinzu kommen noch weitere notwendige Erhaltungsinvestitionen in die Straßen-, Brücken und Wasserstraßeninfrastruktur. Daher werde der Vorschlag von Bundesverkehrsminister Volker Wissing für einen Infrastrukturfonds begrüßt. „Wir zahlen jetzt die Zeche für eine verfehlte Infrastrukturpolitik der Vergangenheit“, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen). „Die Verkehrsministerkonferenz unterstützt daher den Vorschlag von Bundesminister Volker Wissing für einen milliardenschweren Infrastrukturfonds“, sagte Minister Oliver Krischer.
Länder fordern Gesetzesänderung bei Ausweichrouten
Krischer begrüßte darüber hinaus einen weiteren Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, der sich mit dem Schutz vor Autobahnumleitungs- und –ausweichverkehren beschäftigt. Durch die immer häufigeren Sperrungen von Brücken und Autobahnen kommt es zu erheblichen Belastungen durch Umleitungs- und Ausweichverkehren im nachgeordneten Straßennetz. „Mit Blick auf die Lenkung der Ausweichverkehre zeigt sich aber, dass wirksame Abhilfemaßnahmen zum Schutz der Anwohnerschaft oftmals nicht mit geltendem Straßenverkehrsrecht in Einklang gebracht werden kann“, so Krischer. Daher müssten hier die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. „Ich bin dankbar, dass die Verkehrsministerkonferenz die Forderung Nordrhein-Westfalens nach einer Anpassung des Straßenverkehrsrechts beschlossen hat“, so Krischer. Nur könnten Sperrungen von Strecken für den Durchgangsverkehr und hier insbesondere von Lkw deutlich vereinfacht umgesetzt werden. Eine verbindliche Verkehrslenkung solle dabei bereits auf der Autobahn erfolgen.
Mehr Gleisanschlüsse für Industrie- und Logistikstandorte
Thema war aber auch die Schiene. So kritisierten die Länder auf ihrer Frühjahrssitzung die Kürzungen im Bundeshaushalt bei der Trassenpreisförderung. Die Einsparungen stünden im klaren Widerspruch zur angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Daher wird der Bund aufgefordert, diese Kürzungen zurückzunehmen und auf das vorherige Niveau zu erhöhen sowie eine verlässliche mittel- und langfristige Finanzierung sicherzustellen.
Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich zudem dafür ein, dass künftig beim Bau von aufkommensstarken Industrie- und Logistikstandorten eine verbindliche Prüfung des Baus einer Schienenverbindung vorgesehen wird. Dies ist auch eine zentrale Forderung von Wirtschaftsverbänden und Kommunen. Hier soll der Bund und die Fachministerkonferenz für Raumentwicklung entsprechende Maßnahmen umsetzen.