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Wechselbrücken vorladen: Was bei Gefahrgut gilt

31.05.2024 11:12 Uhr
Matrix Gefahrgut
Vorsicht: Wird Gefahrgut in Wechselbehältern transportiert, trägt nicht ausschließlich der Fahrzeugführer die Verantwortung beim Verladeprozess
© Foto: AREE/stock.adobe.com

Das Vorladen von Wechselbrücken beschleunigt die Prozesse. Was viele indes nicht wissen: Bei Gefahrgut gelten bestimmte Auflagen - auch für den Verlader.

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Viele Unternehmen haben an ihren Verladerampen Wechselbrücken stehen, die ein Transportunternehmen zwischendurch oder am Tagesende abholt. Der Fahrzeugführer tauscht dann voll gegen leer. Teilweise holt er diese Wechselbrücken ab, ohne dass ein Mitarbeiter des Verladers beim Wechsel anwesend ist. Wenn sich allerdings Gefahrgut auf einer Wechselbrücke befindet, gibt es für den Verlader Pflichten, die eine Kontrolle unumgänglich machen.

Zeitersparnis beim Umschlag

Für Branchenfremde zum besseren Verständnis: Ein Wechselbehälter ist ein Container, der beim Be- und Entladen auf seine vier Stützen gestellt wird und so von einem Chassis leicht aufgenommen werden kann. In der Praxis werden Wechselbehälter meist "Wechselbrücken" genannt.

Ein Wechselbehälter ist so konzipiert, dass er der Größe eines 20-Fuß-Containers entspricht. Durch die gleiche Größe können sowohl Wechselbrücken als auch…

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