Länder und Kommunen sollen zukünftig in der Straßenverkehrsordnung neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (STVG) vor. Mit der Gesetzesänderung sollen Länder und Kommunen ermächtigt werden, entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (STVO) zu erlassen.
Durch die Gesetzesnovelle sollen die örtlichen Behörden Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können. Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden.