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Verkehrsinvestitionsbericht: Förderung des Kombinierten Verkehrs

17.07.2024 15:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Terminal_CFL_Bettembourg-Dudelange
Bis Ende 2022 habe man Fördermittel von insgesamt 638,3 Millionen Euro in den Kombinierten Verkehr investiert, so der Bericht
© Foto: Ermewa/ Lionel Barbe

Die Bundesregierung hat den Bericht über Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorgelegt, unter anderem auch für Ausgaben für Anlagen des Kombinierten Verkehrs.

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Laut dem Verkehrsinvestitionsbericht 2022, den die Bundesregierung in Form einer Unterrichtung vorgelegt hat, wurden im Geschäftsjahr 2022 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9,78 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt.

Die bereitgestellten Bundes- und EU-Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan hätten sich auf 1,93 Milliarden Euro belaufen, so die Bundesregierung. Im Bereich der Bundesfernstraßen ergaben sich der Vorlage zufolge im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von etwa 11,2 Milliarden Euro, davon etwa acht Milliarden Euro an Investitionen. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassten laut der Unterrichtung für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ein Gesamtvolumen von 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2022.

Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende Schienennetz hätten der Bund und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) abgeschlossen, heißt es in der Vorlage. In dieser sei während der Vertragslaufzeit (2020 bis 2029) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 5,2 Milliarden Euro vorgesehen.

Förderung für Umschlaganlagen im Bereich Schiene/Straße

Der Bund gewähre für Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des KV nichtbundeseigener Unternehmen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wird mitgeteilt.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen seien im Bereich Schiene bis Ende 2022 Fördermittel von insgesamt 638,3 Millionen Euro für 62 Umschlaganlagen im Bereich Schiene/Straße bewilligt worden – davon im Jahr 2022 rund 35,8 Millionen Euro.

Mit Blick auf die Bundesfernstraßen heißt es weiter, im Jahr 2022 seien 17,7 Kilometer Autobahnen neu gebaut und 55,1 Kilometer auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert worden. 43,4 Kilometer Bundesstraßen seien aus- oder neugebaut worden. Acht Ortsumgehungen mit einer Länge von insgesamt 24,3 Kilometer seien vollständig fertiggestellt worden. Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen - ohne die Erhaltungsanteile im Zusammenhang mit Um- und Ausbau – seien im Berichtsjahr 2022 insgesamt 4,74 Milliarden Euro ausgegeben worden. Davon entfielen der Vorlage zufolge 3,35 Milliarden Euro auf die Bundesautobahnen und 1,39 Milliarden Euro auf die Bundesfernstraßen.

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