Verkehrsgerichtstag: Zur Kasse bitte
Sollen Halter künftig noch stärker verpflichtet werden, bei Verkehrsverstößen den Fahrer zu benennen? Und würde das etwas bringen? Ein Thema auf dem 61. Verkehrsgerichtstag.
In Deutschland kann bei Tempo- oder Rotlichtverstößen nur der Fahrer mit einem Bußgeld belangt werden. In vielen anderen EU-Ländern wird dagegen der Halter für entsprechende Verkehrsdelikte zur Verantwortung gezogen, haftet also dort für das Bußgeld.
Auf dem 61. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten Rechtsexperten, Versicherungsfachleute und Verbände aus dem Verkehrsbereich unter anderem darüber, ob eine derartige Halterhaftung auch in Deutschland möglich und sinnvoll ist. Ein Grund für die Diskussion: Die EU plant eine Reform der Richtlinie 2015/413. Diese beschäftigt sich…