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Verkehrsexperte: Berliner Flughafen juristisch nicht zu stoppen

26.01.2012 16:25 Uhr

Professor Fricke: Die angekündigten Klagen von Bürgerinitiativen und Gemeinden haben kaum Chancen, von den Gerichten angenommen zu werden

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Berlin/Dresden. Die Eröffnung des neuen Berliner Flughafens kann nach Einschätzung des Luftverkehrsexperten Hartmut Fricke juristisch nicht verhindert werden. "Da ist kaum etwas zu machen. Das Projekt kann nicht mehr gestoppt werden", sagte der Professor von der Technischen Universität Dresden am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Der Bescheid des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung sei rechtskräftig. Da gebe es formal keinen Ansatz, diese Entscheidung infrage zu stellen. Die bereits angekündigten Klagen von Bürgerinitiativen und Gemeinden hätten damit auch kaum Chancen von den Gerichten angenommen zu werden.

Die Bürgerinitative Friedrichshagen und die "Grüne Liga" wollen sich an die EU-Kommission wenden. Deren Anwalt kündigte an, dass eine Beschwerde schon vorbereitet sei. Die Eröffnung des Airports könne dadurch aber weder verhindert noch verzögert werden, hieß es bereits.

Gemeinden wollen klagen

Die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsorf wollen gegen die Flugrouten beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klagen. Auch die am stärksten betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sowie Teltow prüfen den Gang vor das Gericht. Sie sehen grundlegende Beteiligungsrechte verletzt.

Nach Ansicht des Verkehrsexperten könnte allerdings nur eine Klage der Gemeinde Blankenfeld-Mahlow Chancen haben, vor Gericht zu kommen. Dies wäre aber erst deutlich nach der Eröffnung des Hauptstadtflughafen am 3. Juni.

Eine Möglichkeit, gegen den Flughafen juristisch vorzugehen, sieht Fricke nur darin, wenn grundsätzlich geprüft würde, ob die Flugrouten im Planfeststellungsverfahren verbindliche Vorgaben sein müssen. Das war bei diesem Bauprojekt nicht der Fall. Damit müsste sich dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen. Der Planfeststellungsbeschluss selbst sei nicht mehr revisionsfähig, sagte der Experte. Gegen diesen war bereits 2006 in letzter Instanz erfolglos geklagt worden. (dpa)

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