Berlin. Die Gewerkschaft Verdi hat angesichts des bevorstehenden parlamentarischen Verfahrens Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Die Verständigung in der Regierungskoalition auf ein Lieferkettengesetz vor wenigen Wochen sei wichtig gewesen, betonte Verdi. Im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren strebe man aber Verbesserungen des Gesetzentwurfs an, um „die Rechte von Arbeitnehmern in den Lieferketten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland möglichst wirksam schützen und durchsetzen zu können“, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Am Mittwoch, 3. März, befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzesvorhaben.
Es sei gelungen, den vorliegenden Entwurf gegen massive Widerstände in der Wirtschaft, des Bundeswirtschaftsministeriums und in großen Teilen der Union durchzusetzen, erklärte Verdi weiter. Der Entwurf für das Lieferkettengesetz dürfe im Gesetzgebungsverfahren aber „nicht verwässert, sondern muss stattdessen nachgeschärft werden“, betonte Werneke. Dies betreffe etwa die Größe der von den Regelungen erfassten Unternehmen, Fragen des Risikomanagements, die bislang vor allem nur im eigenen Geschäftsbetrieb und auf unmittelbare Zulieferer wirken, sowie eine mögliche zivilrechtliche Haftungsregelung nach deutschem Recht, die die geplanten Klagemöglichkeiten für Gewerkschaften und NGOs wirksam ergänzen könnte. (tb)