Am 25. Juli 2024 ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte CSDDD, in Kraft getreten – noch in dieser Legislaturperiode plant die Bundesregierung das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entsprechend anzupassen.
Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, möchte dabei die Erfahrungswerte aus den Unternehmen berücksichtigen: „Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist ein Meilenstein für Menschenrechte. Und ich bin davon überzeugt, dass sie auch von Vorteil für die deutsche Wirtschaft ist. Denn sie schafft innerhalb Europas gleiche Wettbewerbsbedingungen. Bei der Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes an die EU-Richtlinie binden wir unsere Stakeholder eng ein – wie zum Beispiel über die Dialogreihe #FaireLieferketten.“
Zu dem Dialog über Chancen und Herausforderungen bei der Gestaltung von fairen Lieferketten lädt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daher Unternehmen und interessierte Wirtschaftsverbände am 11. November um 15 Uhr zur Auftaktveranstaltung der Dialogreihe #FaireLieferketten in die James-Simon-Galerie nach Berlin ein.
Mehr Informationen zum Programm finden Sie hier:
Dialogreihe #FaireLieferketten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände