Urlaubsrecht: Wenn die Erholung einfach verfällt
Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Doch auf was müssen Unternehmer bezüglich des Urlaubsanspruchs ihrer Mitarbeiter achten und welche Pflichten bestehen eventuell sogar?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage, wenn an fünf Tagen die Woche gearbeitet wird, bei einer Sechstagewoche liegt der Mindestanspruch bei 24 Urlaubstagen. "Diesen muss man gewähren", so Doris-Maria Schuster, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Gleiss Lutz. Gesetzliche Basis dafür ist das Bundesurlaubsgesetz. Arbeits- und Tarifverträge erhöhen den Mindesturlaub in der Regel.
Anspruch je nach Situation
Im Fall von Teilzeit kommt es darauf an, wie sich die Arbeitszeit des Mitarbeiters auf die einzelnen Werktage verteilt. Dies verdeutlicht die Arbeitsrechtlerin an einem Beispiel: Wenn ein Lkw-Fahrer an allen fünf Tagen der Arbeitswoche halbtags für das Unternehmen unterwegs ist, hat er den gleichen Anspruch an Urlaubstagen wie ein Vollzeitbeschäftigter der Fünftagewoche: der Einfachheit halber in diesem Fall 25 Tage im Jahr. Arbeitet er an drei Tagen der…