München. Die professionellen und zertifizierten Unternehmen der Umzugsbranche brauchen Schutz vor unlauterem Wettbewerb durch unseriös arbeitende Gelegenheitsanbieter. Das fordert aktuell der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS). „Stärkere Kontrollen am Markt helfen, diesen Wettbewerb einzudämmen und damit auch Verbraucher vor Schaden zu bewahren“, sagte LBS-Geschäftsführerin Edina Brenner diese Woche.
Es sind Unternehmen, die mit Handzetteln an Laternenmasten für billige Umzüge werben, die Edina Brenner im Fokus hat. Darunter seien Anbieter, die entweder regelmäßig mit Fahrzeugen mit weniger als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterhalb der Genehmigungspflicht des Güterkraftverkehrsgesetzes operieren oder sich beispielsweise für einige Umzüge im Jahr einen größeren Lkw bei einer Mietwagenfirma leihen, ohne über die erforderliche Güterkraftverkehrserlaubnis beziehungsweise EU-Lizenz zu verfügen.
Ein erforderlicher Versicherungsschutz ist laut dem LBS meistens nicht gegeben. Entstandene Umzugsschäden müssen häufig von den Auftraggebern übernommen werden. Ein weiteres Problem entsteht durch das falsche Schätzen von Umzugsvolumina. Das Umzugsgut werde dann teilweise nur gegen Nachzahlung vor Ort in bar herausgegeben. „Dieses Vorgehen im Markt schädigt das Image unserer regulär arbeitenden Möbelspeditionsbranche und enthält dem Staat Steuergelder vor“, erklärte Brenner.
Diese „Lockvogelangebote“ kommen nach Verbandsangaben in der Regel von Gelegenheitsanbietern, meist ohne feste Firmenstruktur. Diese finden ihre Kunden durch Werbung mit einem Pseudonym in Internetportalen, geben auf Handzetteln nur eine Mobilnummer an, arbeiten häufig ohne qualifiziertes Personal und ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zum Schutz des Kunden.
Gelegenheitsanbieter arbeiten mit Löhnen unter der Mindestlohngrenze
Nehme man einzelne Angebote „unter die Lupe“, sei mitunter festzustellen, dass unterhalb der Mindestlohngrenze gearbeitet wird, rechnet der LBS vor. Sie lauten etwa „4 Mann und Lkw für 6 Stunden zu einem Preis von 299 Euro“. Für das genannte Beispiel gelte etwa, dass die Mehrwertsteuer abzurechnen ist und somit der Stundensatz für vier Arbeitskräfte rund 42 Euro netto beträgt. Inklusive aller Nebenkosten darf die Arbeitsstunde dann nach Rechnung des LBS nicht mehr als 10,50 Euro kosten. Nach Abzug der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten würde dann noch ein Bruttolohn von rund 7,50 Euro pro Stunde verbleiben, was unter dem seit 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt. Dies aber auch nur dann, wenn man keinerlei Gewinnmarge des Unternehmens ansetze.
Den Schaden hätten die nachhaltig und professionell agierenden Unternehmen der Möbelspeditionsbranche, so der LBS, von denen sich viele ihre Prozessqualität und Kundenfreundlichkeit zertifizieren lassen - etwa nach der Europäischen Umzugsnorm. (tb/ag)