Berlin/München. Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gilt Frankreich seit Sonntag aus deutscher Sicht als Hochinzidenzgebiet. Für das an Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Département Moselle gelten weiterhin noch strengere Einreiseregeln. Tschechien, das österreichische Bundesland Tirol und die Slowakei wurden auf der Risikoliste des Robert Koch-Instituts dagegen zurückgestuft und ein Teil der Reisebeschränkungen aufgehoben. Die stationären Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien bleiben aber vorerst bestehen.
Die neuen Einstufungen im Überblick:
- Frankreich
Das an Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzende Nachbarland war bisher als einfaches Risikogebiet eingestuft, die niedrigste von drei Risikokategorien. Weil die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen inzwischen 200 übersteigt, gilt das Land nun als Hochinzidenzgebiet. Eine Ausnahme bildet das Département Moselle. Es ist bereits seit längerem als Virusvariantengebiet eingestuft, die höchste Risikokategorie. Das wird vorerst auch so bleiben.
- Tirol
Weite Teile Tirols waren bisher wie auch Tschechien und die Slowakei Virusvariantengebiet. Das österreichische Bundesland ist nun wieder einfaches Risikogebiet. Die Testpflicht und die verschärfte 14-tägige Quarantäne bleiben aber für einen großen Teil der Tiroler bei Einreise nach Deutschland zunächst bestehen, weil diese Bestimmungen für Reisende gelten, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tag in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Erst nach Ostern entfallen diese Folgeerscheinungen der Einstufung in die höchste Risikokategorie. Beschäftigte im Warenverkehr sind bei der Einreise aus einfachen Risikogebieten sowohl von Anmelde- als auch von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen.
Die stationären Kontrollen an der Grenze zu Tirol werden nach Angaben der Bundespolizei zunächst beibehalten. Sie waren erst am 17. März um weitere zwei Wochen verlängert worden.
- Tschechien und Slowakei
Auch Tschechien und die Slowakei waren bisher Virusvariantengebiete, sie wurden am Sonntag aber nicht ganz so weit zurückgestuft wie Tirol. Sie sind nun wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen Hochinzidenzgebiete. Die Testpflicht für normale Einreisende bleibt also für diese beiden Länder bestehen, bei der Quarantäne gilt dieselbe Übergangsregelung wie bei Tirol. Die Slowakei hat keine Grenze zu Deutschland. An der Grenze zu Tschechien bleiben die Grenzkontrollen zunächst wie bei Tirol bestehen.
Erleichterungen für den Güterverkehr
Der tschechische Außenminister Tomas Petricek begrüßte nach der neuen Einstufung die Erleichterungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Man habe wiederholt gegen die deutsche Testpflicht für Lkw-Fahrer protestiert, sagte der Sozialdemokrat und erinnerte er an die Laster-Staus an der Grenze Mitte und Ende Februar. Er rechne nun mit einem besseren Verkehrsfluss.
Wenn sich Lkw-Fahrer weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und angemessene Hygienekonzepte einhalten, sind sie bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen. Die Anmeldepflicht müssen sie erfüllen – außer, sie haben sich weniger als 24 Stunden in dem entsprechenden Gebiet aufgehalten oder reisen für weniger als 24 Stunden nach Deutschland ein.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags, Manfred Gößl, begrüßte die Entwicklung: „Für die bayerischen Unternehmen ist es eine enorme Erleichterung, dass das faktische Einreiseverbot aus Tschechien und Tirol ab Sonntag entfällt und der Grenzübertritt für Pendler und Lkw-Fahrer wieder einfacher wird“, sagte er. „Allerdings bestehen weiter verschiedene Test- und Anmeldepflichten für Risiko- sowie Hochinzidenzgebiete. Die Lage für Pendler und Logistikunternehmen bleibt daher weiter angespannt.“ (dpa/sn)