Koblenz. Im Streit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg haben die verschiedenen Seiten am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz ihre Argumente dargelegt. Im Prozessverlauf habe sich angedeutet, dass der vorsorglich für diesen Donnerstag angesetzte weitere Verhandlungstag nicht benötigt werde, sagte ein Justizsprecher. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz werde wahrscheinlich einen Verkündungstermin bekannt geben. Ob mit einem Urteil noch im Oktober zu rechnen ist, war zunächst unklar.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat gegen den Neubau geklagt: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten leiden. Die in Koblenz verhandelte Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität zum rheinland-pfälzischen Teil des Projekts. Dieser umfasst rund 3,7 Kilometer der B 293 von der Anschlussstelle der B 9 bei Wörth bis zur baden-württembergischen Landesgrenze in der Strommitte.
Die bestehende Rheinbrücke von 1966 ist überlastet. Sie war für 18.000 Fahrzeuge pro Tag geplant, wurde aber zuletzt von täglich rund 80.000 Fahrzeugen überquert. Ihre Sanierung läuft. Die neue Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden Rheinquerung entstehen. Die Kosten von 107 Millionen Euro würde der Bund übernehmen.
Gegen den Bau sind mehrere weitere Klagen, unter anderem des BUND, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig. Im Februar hatte VGH-Präsident Volker Ellenberger mitgeteilt, den Fall wohl nicht mehr in diesem Jahr zu verhandeln. (dpa)