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Spezielle Warnmeldungen für Containerschiffe

30.07.2021 15:20 Uhr
Containerschiff, MSC Zoe
Die Maßnahme war eine Reaktion auf die Havarie des Containerschiffs „MSC Zoe“
© Foto: Havariekommando/dpa/picture-alliance

In Abstimmung mit Nachbarländern an der Nordsee gibt Deutschland als Interims-Maßnahme bei Sturmvorhersage Warnmeldung für die Schifffahrt heraus. Dies zeige durchaus Wirkung.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat in Abstimmung mit den Niederlanden und Dänemark beschlossen, als Reaktion auf die Havarie des Containerschiffs „MSC Zoe“ ab November 2020 als Interims-Maßnahme eine spezielle Warnmeldung für die Schifffahrt herauszugeben. Diese Warnmeldung werde bei Sturmvorhersage mehrmals täglich ausgesendet und sei in den Nautischen Warnnachrichten veröffentlicht. „Basierend auf vorläufigen Untersuchungen zeigt diese Maßnahme Wirkung“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen im Bundestag.

In den Warnmeldungen werde Großcontainerschiffen mit über 200 Metern Länge empfohlen, bei Sturmwetterlagen als Route das seewärtig gelegene Verkehrstrennungsgebiet (VTG) „German Bight Western Approach“ statt des küstennahen Verkehrstrennungsgebiets „Terschelling – German Bight“ zu nutzen, heißt es in der Antwort weiter.

Nach Information der Nationalparkverwaltung niedersächsisches Wattenmeer wurden die von der MSC Zoe ins Meer gelangten Container beim Sturz ins Wasser beschädigt und hatten Anteile ihrer Ladung verloren. Ins Meer gelangte Container enthielten unter anderem Kunststoffgranulat zur weiteren Verarbeitung. Dieses Granulat – das als Mikroplastik klassifiziert wird – wurde insbesondere an niederländischen Stränden angespült. (tb)

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