Eine Anpassung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung soll die Durchführung von Groß- und Schwertransporten erleichtern. Die Regelung soll nun die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten durch Private über Bundesländergrenzen hinweg ermöglichen - anstelle der Polizei.
Laut dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sagt Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies dazu: „Großraum- und Schwertransporte sind für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Da sich die Anzahl gerade auch durch Erfordernisse der Energiewende auf konstant hohem Niveau befindet, wird auch die Frage einer effizienten Organisation immer dringender. In Niedersachsen setzen wir seit 2016 so genannte Hilfspolizistinnen und -polizisten für die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten ein [...]. Eine Sollbruchstelle war hier die Übergabe an unserer Landesgrenze an die in den Nachbarländern zuständige Polizei. Das hat zur Folge, dass Transporte aus unserer Sicht unnötige Pausen für die Übergaben einlegen müssen und das kann zu Störungen des Verkehrsflusses durch geparkte Großraum- oder Schwertransportfahrzeuge führen. Mit dem Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung sind wir jetzt einen wichtigen Schritt weiter, um eben diese Sollbruchstelle zu beseitigen. Und wir brauchen jede Art der Flexibilität vor dem Hintergrund des Ausbaus der Windenergie in ganz Deutschland, durch den die Zahl der Groß- und Schwertransporte weiter ansteigen wird. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Schwerlasttransporte weiter zu optimieren, das zeigt auch die Debatte über die 15.000 derzeit unbearbeiteten Anträge von Schwerlasttransporten bei der Autobahn GmbH allein im Nordwesten."